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Glosse

Der Workshop QS Reha und die Folgen

Glosse Folge 2: Für den Workshop wurden Vertreter der Reha Geriatrien aus verschiedenen Landesverbänden, dem BVG, dem MDK und dem Spitzenverband der GKV (GKV-SV) eingeladen.

Das Ziel war es die Rahmenbedingungen für die Pilotierung festzulegen. Die vom BMG und GKV-SV angestrebten Ziele waren Transparenz für Versicherte und Versicherungen, die Vergleichbarkeit zu ermöglichen (Benchmarking) und vor allem die Bewertung der Ergebnisqualität aus Sicht der Patienten zu erreichen (Patient Reported Outcomes – PROs). Nach dem Vormittag war klar, dass die eingeladenen Akteure kein gemeinsames Interesse hatten, dies zu ermöglichen. Alle Versuche sich auf vergleichbare Assessments zu einigen oder Datensätze zu harmonisieren, wurden als Teufelswerk bezeichnet, na ja, es wurde Vorwände und Vorwände vorgebracht, warum dies nicht unmöglich wäre. In dieser so nicht erwarteten Allianz der Leistungserbringer und Leistungsträger wurde eine unüberwindbare Mauer geschaffen. Die Teilnehmer beharrten darauf, dass die Assessments und Datensätze in den Bundesländern nicht geändert werden könnten. Der Widerstand der Bundesländer war noch einigermaßen erwartbar gewesen. Erstaunlich war es, dass der BVG sich der Position anschloss und darüber hinaus betonte, dass es immer darum gehen müsse, dass alle Einrichtungen „mitgenommen“ werden müssten. Noch erstaunlicher wurde es, dass zumindest Mitglieder des GKV-SV sich der Position anschlossen. Somit war ab dem Punkt jedem klar, es wird kein Verfahren geben, dass Ergebnisqualität vergleichbar und transparent abbilden kann. Die grundlegenden Voraussetzungen waren nicht konsensfähig bzw. der Auftraggeber war nicht bereit dies einzufordern. Der Auftrag des BMG Vergleichbarkeit und Transparenz zu schaffen war ab dem Punkt Geschichte.

Der zweite fatale Beschluss war es, dass die Patientenziele aus der Eigen- und Fremdperspektive am Anfang der Behandlung definiert werden sollten. Die Arbeitsgruppe des BQS – mich eingeschlossen – hatte vorgeschlagen, dies vor der Entlassung erneut zu verifizieren. Weiterhin sollte die Zielfindung ICF konform nach den Regeln der Findung von Zielvereinbarungen erfolgen. Auch dies wurde abgelehnt. Übrig blieb ein Torso des Verfahrens. Mir war klar, dass daraus ein nicht valides und nicht reliables Verfahren als Scheinprozedur entstehen würde. Die Bedenken wurden mehrfach klar formuliert. Ich war bereit noch zur Not den Prätest zu begleiten, um die Probleme und unlösbaren Prozeduren selber zu testen und dies erneut darzulegen.

So wurde der Prätest in Stuttgart durchgeführt. Die BQS Experten kamen nach Stuttgart und wir machten uns an die Arbeit. Nach dem Prätest war glasklar, dass viele Prinzipien der Entwicklung eines robusten QS Verfahren verletzt wurden. Ich teilte der Gruppe mit, dass ich dringend von der Durchführung in der gegenwärtigen Form abraten würde und erklärte danach meinen Rücktritt aus der Arbeitsgruppe, um dies zu unterstreichen.

Zentrale Kritikpunkte waren die zu erwartende Selektionsverzerrung, der enorme nicht refinanzierte Aufwand bei der Rekrutierung, Durchführung und beim Follow-up, ein unverhältnismäßiges Verhältnis von Aufwand und Erkenntnis, der unzureichende Erkenntnisgewinn und die verpasst Chance Zielfindung und Zielerreichung als sinnvolle Ergänzung in die Routinen einzubinden. Es war klar, dass der Aufwand bei mehr als 3 Stunden pro Rehabilitand betragen würde. 

Alle warnenden Rufe verhalten im Wind. Die Formulare wurden versandt. Die Premiere konnte beginnen. Die Einrichtungen wurden verpflichtet an der Durchführung mitzumachen. Wer nicht mitmachen wollte, bekam den freundlichen Hinweis anschließend keine Belegungsberechtigung durch die GKV Kassen mehr zu haben.

– Fortsetzung folgt 

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