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Das QS Reha Monster

Glosse Folge 1: Wie aus einem guten Vorsatz ein bürokratisches Monster geschaffen wurde

Im Sommer 2013 sprach mich der Geschäftsführer des BQS Instituts und spätere Leiter des IQTiG Dr. Veit an, ob ich daran interessiert wäre als Berater an der Entwicklung des externen Qualitätssicherungsverfahrens QS Reha zur Ermittlung der Prozess- und Ergebnisqualität mitzuarbeiten. Dr. Veit hatte ich bei der Jury Arbeit im Harkness Fellowship Programms kennengelernt. Dabei werden PostDocs der Gesundheitswissenschaften für ein einjähriges Stipendium an US-amerikanische Eliteuniversitäten vermittelt. Er erklärte mir seinen Ansatz für das Verfahren und fragte ich mich, ob ich den etwa dreijährigen Prozess mitbegleiten wollte. Voraussetzung hierfür wäre, dass wir eine Ausschreibung des GKV Spitzenverbands gewinnen müssten. Wir waren uns schnell einig, dass das Verfahren machbar, objektiv, valide und reliabel sein sollte. Die Ziele der Erhöhung der Transparenz für Patienten und Kostenträger waren für uns selbstverständlich. Ausgewählte Experten der Landesverbände sollten mit einbezogen werden. Das Verfahren sollte stufenweise über eine Prätestphase und Pilotierung soweit entwickelt werden, dass es zu einer hohen Akzeptanz vor der verbindlichen Einführung kommen sollte. Klar war allen Beteiligten, dass auch psychologische Expertise von Nöten sei. Diese Expertise wurde teilweise BQS intern und teilweise durch Prof. Farin-Glattacker von der Universität Freiburg zur Verfügung gestellt.

Mir war klar, dass der Weg vermutlich mühsam sein würde. Die Warnung des von mir bewunderten  Prof. Robert Kane, einem der besten Kenner von List und Tücke der Qualitätssicherung, klang in meinem  Ohr:  Qualitätssicherung sortiere meist die faulen Äpfel aus und strafe die Kreativen. Am Ende bleibt meist ein grauer Brei der Mittelmäßigkeit zurück (EAMA Kurs 1996 in Sion, Schweiz).

Nachdem das BQS die Ausschreibung gewonnen hatte, begann ein intensiver Planungsprozess. Das Verfahren wurde mit dem Steuerungskreis des GKV Spitzenverbands häufiger abgestimmt. Der BVG, das KCG, der MDK und die Mitglieder des GKV Spitzenverbands kommentierten das Verfahren im meist wöchentlichen Rhythmus bis endlich ein erster Workshop mit etwa 20 Akteuren aus Deutschland geplant werden konnte. Die Grundzüge des Vorschlags sollen hier kurz skizziert werden, da sie teilweise deutlich von dem jetzigen Verfahren abweichen. Der erste Vorschlag umfasste neben dem Eingangsassessment, eine Überprüfung der Patientenziele vor der Entlassung. Die Erstversion umfasste die Zielbenennung der Patienten mit kognitiven Einschränkung unabhängig von der Proxybefragung. Um eine Harmonisierung der Assessments der Einrichtungen zu erreichen,  wurde im Workshop viel Zeit darauf verwandt, die motorischen, kognitiven, emotionalen u.a. Assessments zu vereinheitlichen. Die Entwicklergruppe war sich darin einig, dass ohne diese Harmonisierung eine Vergleichbarkeit unmöglich sei. Unterschiede der Zuweisung (Case Mix) und eine Erkennung der Selektionsverzerrung bei der Rekrutierung wurden als essentiell für die Güte des Verfahrens betrachtet. Allen Beteiligten war klar, dass dieser Prozess auf Grund der Historie schwierig aber nötig wäre. Wichtig war auch allen Beteiligten, den Zielfindungsprozess am ICF Konstrukt auszurichten. Die Patienten sollten dabei begleitet werden

Der Workshop wurde zu einem Desaster

– Fortsetzung folgt 

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